Weiterhin FFP2-Maskenpflicht in Vorarlbergs Spitälern 02.06.2022
Die Krankenhäuser ersuchen daher darum, die vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen nach wie vor konsequent einzuhalten. Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. (Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen.) Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.
3G-Nachweis für Begleitpersonen und Besuch
Pro Patient:in ist (soweit organisatorisch möglich) eine Begleitperson erlaubt. Ausnahmen gelten für die Begleitung Minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen. Hier sind maximal zwei Personen erlaubt. Auch die Begleitung bei kritischen Lebensereignissen sind von der Regelung ausgenommen. Für die Begleitpersonen stationärer Patient:innen gilt die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Begleitpersonen ambulanter Patient:innen haben durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen.
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