Neue Zutrittsregeln in allen Vorarlberger Krankenhäusern 09.12.2021
Über allem steht: Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus! Für Patient:innen ab 12 Jahren mit geplanten Terminen zur stationären, ambulanten oder tagesklinischen Aufnahme gilt ab 13. Dezember die 3G-Regel und FFP2-Maskenpflicht.
Die Patient:innen werden ersucht, nach Möglichkeit allein ins Spital zu kommen. In notwendigen Ausnahmefällen sind Begleitpersonen selbstverständlich erlaubt. So dürfen Minderjährige und Unterstützungsbedürftige von bis zu zwei Personen begleitet werden. Zu Schwangerschaftsuntersuchungen, zur Geburt und danach ist eine Person zugelassen. Für diese Begleitpersonen gilt bei der Begleitung zu geplanten Terminen die 2,5G-Regel und FFP2-Maskenpflicht. Auch bei kritischen Lebensereignissen ist eine Begleitung zugelassen.
Besuchs- und Begleitpersonen haben (auch im Krankenzimmer) wie auch Patient:innen ab 14 Jahren durchgängig eine FFP2-Maske zu tragen. Kinder ab 6 bis 13 Jahren benötigen einen Mund-Nasen-Schutz. Die Spitäler bitten die Bevölkerung, die Schutzmaßnahmen in ihren Häusern konsequent einzuhalten beziehungsweise nach Möglichkeit von einem Besuch abzusehen. Spitalsambulanzen sollten weiterhin nur im Notfall oder mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer niedergelassenen Ärztin bzw. eines Arztes aufgesucht werden.
- Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
- Begleitung zu Schwangerschaftsuntersuchung, zur Geburt und danach – max. 1 Person
- Begleitung bei kritischen Lebensereignissen
- Minderjährige Kinder können von 2 Personen pro Tag besucht werden, wobei Begleitpersonen als Besucher anzurechnen sind. Es gilt die 2,5G-Regel.
- Ein Besucher pro Patient:in pro Woche, sofern der/die Patient:in in der Krankenanstalt länger als eine Woche aufgenommen ist. Es gilt für diese Besuchenden die 2Gplus-Regel.
- Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
- Geimpft: Gültiges Impfzertikat nach der aktuellen Covid 19-Verordnung oder
- Genesen: Gültiges Genesungszertifikat z.B. Arztbrief oder Absonderungsbescheid oder
- Getestet: PCR-Test (72 Stunden gültig), Antigen-Test (24 Stunden gültig)
Geimpft + PCR-Test oder Genesen + PCR-Test
Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
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