Rufen Sie an, wenn Sie Symptome (Husten, Atembeschwerden oder Fieber) haben, die potenziell auf eine Infektion hindeuten und bleiben Sie bitte zu Hause!
Weitere Infos:
www.vorarlberg.at/corona
Bitte die Gesundheitshotline nicht mit allgemeinen Fragen belasten!
Wenn Sie außerhalb des Krankenhauses in einer Notsituation sind, rufen Sie die Telefonnummer 144. Sie erreichen dann die zentrale Rettungsleitstelle Vorarlberg, die alles weitere für Sie organisiert. Halten Sie folgende Informationen bereit: Ihr Name und Ihre Telefonnummer / Der genaue Notfallort (Adresse) / Art des Notfallereignis /Patientenzahl.
Sollten Sie ohne Rettung in ein LKH kommen und rasch Erste Hilfe benötigen, klingeln Sie an einem der Eingänge (versperrt aufgrund Corona-Besuchsverbot). Dann erfolgt der Einlass und die Ersteinschätzung durch geschultes Personal sowie die Veranlassung der Behandlung!
>> Ärzte-Notdienst (Vorarlberger Ärztekammer)
>> Zahnärzte Notdienst in Vorarlberg
Um rasch aus der Corona-Krise herauszukommen, müssen wir jetzt schnell und flächendeckend testen. Nur wenn möglichst viele Menschen in Vorarlberg wissen, ob sie ansteckend sind oder nicht, haben wir die Chance, die Zahl der Neuinfektionen innerhalb kurzer Zeit deutlich zu senken. Mit dem kostenlosen Coronatest leistet jeder einen entscheidenden Beitrag, die Infektionsketten in Vorarlberg zu unterbrechen und somit die Pandemie zurückzudrängen. Zentral für den Erfolg der Testaktion ist, dass sich möglichst viele Personen testen lassen. Jetzt sind wir alle gefragt.
Anmeldungen ab sofort unter www.vorarlberg.at/vorarlbergtestet
Zum Schutz unserer Patientinnen und Patienten und unserer Mitarbeitenden sind bis auf Weiteres
KEINE BESUCHE GESTATTET!
AUSNAHMEN:
• Besuche von Schwerstkranken (z.B. Intensivstation/Palliativstation)
• Besuche beider Elternteile bei ihrem Kind
• Väter/Begleitperson vor/während/nach der Geburt
Bitte helfen Sie mit, die Ausbreitung des Coronavirus möglichst gering zu halten!
DANKE!
Informationen zum Thema „Begleitpersonen im Landeskrankenhaus“
Die aktuelle Situation in Bezug auf COVID-19 bedingt gerade auch in Krankenhäusern besondere Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung von Patientinnen und Patienten sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Dazu zählen etwa das Anpassen des OP-Programms, das Besuchsverbot seit September 2020 sowie auch eine Regelung für Begleitpersonen.
Für niemanden ist die Situation einfach, sie verlangt von allen viel Verständnis und Einfühlungsvermögen ab.
In der Verantwortung unserer Mitarbeitenden liegt es, Patienten auch während notwendiger Krankenhausaufenthalte unter den derzeitigen Bedingungen gut zu betreuen – eine besondere Herausforderung auch, weil die zusätzliche Zuwendung durch Angehörige auf ein Minimum reduziert werden muss.
Dies alles dient dem höheren Ziel des Schutzes und der Aufrechterhaltung von Versorgungsstrukturen für den weiteren Ernstfall.
Wir bitten um Verständnis.
Als grundsätzliche Maßnahme in Bezug auf Begleitpersonen im Krankenhaus gilt:
Nur in wirklich dringenden Fällen sollen Begleitpersonen mitkommen.
Dies gilt für beeinträchtigte Patienten, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes Unterstützung benötigen (Bsp. Demenz, Behinderung) sowie bei Kindern.
Die Entscheidung über Ausnahmen im Einzelfall obliegt der zuständigen Abteilungsleitung.
Begleitung stationärer PatientInnen:
Eine Begleitperson darf im Bedarfsfall nach der Aufnahme mit auf Station, um den Patienten und das Gepäck hochzubringen.
Bei Entlassung wird der Patient von der Station vom Stationsservice oder Krankentransport bis zum Ausgang zur Abholung begleitet.
Wenn für ein Abschlussgespräch mit Angehörigen notwendig ist, ist dies möglich. Der Sicherheitsdienst stellt den Kontakt mit der Abteilung her.
Begleitung ambulanter PatientInnen:
Eine Begleitperson darf den/die PatientIn im Bedarfsfall (Befundbesprechung, Dolmetschen) begleiten. Bei Kindern ist eine Begleitperson immer möglich!
Dasselbe gilt bei beeinträchtigten Patienten, die auf Grund ihres Gesundheitszustandes Unterstützung benötigen (Bps. Demenz, Behinderung).
Besuchsverbot ab 16.09.2020
In allen Vorarlberger Landeskrankenhäusern gilt wieder ein generelles Besuchsverbot.
Wir müssen die Patientinnen und Patienten und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Spitälern schützen.
Ausnahmeregelungen gelten für
• Besuche von Schwerstkranken (z.B. Intensivstationen/Palliativstation)
• Besuche beider Elternteile bei ihrem Kind
• Väter/Begleitperson vor/während/nach der Geburt
Ambulanzen geschlossen!
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Spitalsambulanzen geschlossen bleiben müssen!
Bitte kommen Sie nur:
• im Notfall
• mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärztin/Arztes
• wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist