Besucherregelung in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern
KRANKE SCHÜTZEN – BITTE SEHEN SIE VON BESUCHEN AB
Der Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden bleibt in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern oberstes Gebot. Die Spitalsverantwortlichen appellieren daher an die Bevölkerung, von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen.
Notfall- und Akutpatient:innen und deren notwendige Begleitperson erhalten immer Zugang zum Krankenhaus!
Für Corona-positiv getestete Besucher:innen und Begleitpersonen ist der Eintritt ins Krankenhaus für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet.*
- Begleitung minderjähriger Kinder u. unterstützungsbedürftiger Personen – max. 2 Personen
- Begleitung bei kritischen Lebensereignissen ist möglich
- Zwei Besucher pro Patient:in pro Tag. Es gilt für diese Besuchenden die 3G-Regel.
- Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge oder bei kritischen Lebensereignissen sind ebenfalls Ausnahmen möglich, bitte wenden Sie sich an die zuständige medizinische Abteilung.
- Haushaltsangehörige minderjährige Kinder werden bei der Besucheranzahl nicht mitgezählt.
In den Krankenhäusern werden keine Testungen für Besucher:innen oder Begleitpersonen durchgeführt.
3G-Regel
- Geimpft: Gültiges Impfzertikat nach der aktuellen Covid 19-Verordnung oder
- Genesen: Gültiges Genesungszertifikat z.B. Arztbrief oder Absonderungsbescheid oder
- Getestet: PCR-Test (72 Stunden gültig), Antigen-Test (24 Stunden gültig)
Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.
Besuchszeiten LKH Feldkirch / Bregenz / Bludenz / Hohenems
Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr / Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
Besuchszeiten LKH Rankweil
Montag bis Sonntag 15:00 bis 17:00 Uhr / Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
Bitte helfen Sie mit, die Ausbreitung des Coronavirus möglichst gering zu halten!
DANKE!
*Ausnahmen vom Betretungsverbot während der Verkehrsbeschränkung sind mit erweiterten Schutzmaßnahmen möglich:
bei besonderen, nicht wiederholbaren Lebensereignissen (z.B. Geburt),
bei Palliativ- und Hospizbegleitung,
bei notwendiger Begleitung von Kindern.
3G-Regel, 2,5G-Regel und 2Gplus-Regel
3G-Regel
- Geimpft: Gültiges Impfzertikat nach der aktuellen Covid 19-Verordnung oder
- Genesen: Gültiges Genesungszertifikat z.B. Arztbrief oder Absonderungsbescheid oder
- Getestet: PCR-Test (72 Stunden gültig), Antigen-Test (24 Stunden gültig)
- Geimpft oder Genesen oder PCR-Getestet
Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
- Geimpft + PCR-Test oder Genesen + PCR-Test
Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein.
Die Covid-19-Impfung (mRNA) anschaulich erklärt

Ausführliche und verständliche Antworten auf die brennendsten Fragen rund um die Impfung.
Tipps für die Bevölkerung
Tipps für die Bevölkerung



DANKE für Ihr spontanes Hilfsangebot
DANKE für Ihr spontanes Hilfsangebot
