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Prim. Dr. Philipp Werner

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Rufen Sie an, wenn Sie Symptome (Husten, Atembeschwerden oder Fieber) haben, die potenziell auf eine Infektion hindeuten und bleiben Sie bitte zu Hause!
Weitere Infos:
www.vorarlberg.at/corona
Wenn Sie außerhalb des Krankenhauses in einer Notsituation sind, rufen Sie die Telefonnummer 144. Sie erreichen dann die zentrale Rettungsleitstelle Vorarlberg, die alles weitere für Sie organisiert. Halten Sie folgende Informationen bereit: Ihr Name und Ihre Telefonnummer / Der genaue Notfallort (Adresse) / Art des Notfallereignis /Patientenzahl.
>> Ärzte-Notdienst (Vorarlberger Ärztekammer)
>> Zahnärzte Notdienst in Vorarlberg
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BESUCHSREGELUNG:
Bitte bringen Sie eine FFP2-Maske mit, in den Spitälern können keine ausgegeben werden.
Besuchszeiten LKH Feldkirch / Bregenz / Bludenz / Hohenems
Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr / Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
Besuchszeiten LKH Rankweil
Montag bis Sonntag 15:00 bis 17:00 Uhr / Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
Während des Aufenthalts im Krankenhaus haben Begleitpersonen und Besucher:innen ab 14 Jahren durchgängig (auch in den Krankenzimmern) eine FFP2-Maske zu tragen und vor Betreten der Abteilung eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen. Kinder ab 6 Jahren müssen durchgängig einen MNS tragen. Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Patient:innen müssen außerhalb ihres Patientenzimmers eine FFP2-Maske tragen.
Bitte besuchen Sie die Spitalsambulanzen weiterhin nur:
- im Notfall
- mit einer Überweisung und Bestätigung der medizinischen Dringlichkeit einer/eines niedergelassenen Ärzt:in
- wenn Sie vom Krankenhaus kontaktiert wurden und ein Termin vereinbart ist
Für Corona-positiv getestete Besucher:innen und Begleitpersonen ist der Eintritt ins Krankenhaus für die Dauer der Verkehrsbeschränkung nicht gestattet.*
*Ausnahmen vom Betretungsverbot während der Verkehrsbeschränkung sind mit erweiterten Schutzmaßnahmen möglich:
bei besonderen, nicht wiederholbaren Lebensereignissen (z.B. Geburt),
bei Palliativ- und Hospizbegleitung,
bei notwendiger Begleitung von Kindern.